Oettingen-Sötern und -Wallenstein

Die Verbindung der Oettingen-Söterischen Herrschaft mit dem

Fürstenhaus Oettingen-Wallerstein

Hinweis:  Bitte die blau eingefärbten Namen der Herrschaften mit der Maus anfahren, um sie auf Bildern sehen zu können

Alles beginnt mit der Heirat der um 1660 geborenen Urgroßnichte des Trierer Kurfürsten und Erzbischofs Philipp Christoph von Soetern1, Maria Sidonia von Soetern mit dem Grafen Notger Wilhelm Graf v. Oettingen-Katzenstein am 10. Februar 1680. Da sie erstgeborene Tochter des Fideikommissinhabers Freiherr Philipp Franz von Sötern ist, ist sie zugleich eine Trägerin des Rechts, die Fideikommisherrschaft2 an den nächsten männlichen Erben weiterzugeben. Erster Fideikommiserbe ist der Sohn aus dieser Verbindung, Graf  Kraft Anton von Oettingen-Baldern und Soetern. Da er beide Eltern verliert, bevor er mündig ist, übernimmt der Großvetter des Grafen Notger Wilhelm von Oettingen-Sötern, der Graf Wolfgang von Oettingen-Wallerstein, die Erziehung des neunjährigen Vollwaisen.

1708 wird Graf Kraft Anton vom Kaiser Leopold I. als volljährig erklärt, und so kann er das Fideikommiserbe antreten. Im gleichen Jahr noch reist er von Baldern in das Dagstuhler Land, wo er sich erstmals von seinen Untertanen huldigen3 lässt.

1709 heiratet er die Gräfin Eleonore von Schönborn 4. Das vierte Kind aus dieser Verbindung ist der Graf Joseph Anton von Oettingen Baldern und Soetern, der am 4. März 1720 im Schloß Hohenbaldern geboren wird. 

Mit 14 Jahren bereits ist er im Besitz der Fideikommisherrschaft Dagstuhl, wo er sich als Landesherr am 13. März 1734 von seinen Untertanen erstmals huldigen lässt.

Nach dem Tod des Vaters am 25. April 1751 tritt Graf Joseph Anton die Regierung über die Gesamtherrschaft Oettingen- Baldern und Soetern an.

Am 23. März 1761 heiratet der 41-jährige Graf Joseph Anton die aus einem Thüringer Adelshause stammende Prinzessin Christiana von Schwarzenburg-Sondershausen . 

Nachdem die Mutter des Grafen, Gräfin Eleonore von Schönborn, am 12. Februar 1763 das Zeitliche gesegnet hat, verlegt Graf Joseph Anton, im Besonderen aus wirtschaftlichen Gründen, den gesamten Hofstaat von Baldern nach Dagstuhl, wo das Grafenpaar im neu erbauten Schloß Einzug hält.

Kinderlos stirbt Prinzessin Christiana bereits elf Jahre später am 24. Juni 1771.

In zweiter Ehe heiratet der Graf nicht ganz ein Jahr später am 11. Mai 1772 die Gräfin Maria Antonia von Waldburg-Zeil-Wurzach, die ihm schließlich am 18. Mai 1776 das einzige leibliche Kind aus dieser Verbindung gebärt: nämlich die Gräfin Philippine Caroline von Oettingen-Sötern. Ihr Vater, Graf Joseph Anton, verlässt durch Tod, am 20. April 1778, seine Herrschaft. 

Durch die Französische Revolution flieht die gräfliche Familie aus Dagstuhl. Die gesamte Söterische Fideikommisherrschaft geht zunächst verloren. 

Seine Tochter Philippine Caroline von Oettingen-Sötern, spätere Gräfin von Colloredo-Mannsfeld, wird zunächst in ihrem Erbanspruch von ihrem Vetter angegriffen, Fürst Kraft Ernst zu Oettingen-Wallerstein . Schließlich einigen sich beide Parteien 1802 in einem Vergleich, über den Gräfin Philippine Caroline einen gewissen Ausgleich für ihr Erbe erhält. 

Auf diese Weise aber gelangt das Fürstenhaus in den Besitz der Familienfideikommisherrschaft Dagstuhl, beziehungsweise wird für das durch die Französische Revolution verloren gegangene Territorium Dagstuhl gebührend entschädigt.

Das heutige Fürstenhaus Oettingen-Wallerstein ist gleichsam Nachfahrin der damaligen Erben und somit auch Rechtsnachfolger des ehemaligen Regenten der Herrschaft Dagstuhl, Graf Joseph Anton von Oetttingen-Sötern.

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Quelle:     Dittmar Lauer: Aus der Geschichte der Reichsherrschaft Dagstuhl, in Dagstuhler Geschichtsbilder, Herausgeber: Verein für Heimatkunde Wadern e.V 1990

1 Begründer des Soeterischen Familienfideikommisses

2 Das Familienfideikommiss (lateinisch fidei commissum, „zu treuen Händen belassen“) ist eine Einrichtung des Erb– und Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das Nießbrauchsrecht innehat.

3 Untertanenverpflichtung

4 Sie ist die Schwester des Trierer Kurfürsten und Erzbischofs Franz Georg von Schönborn, des Bischofs von Bamberg und Würzburg, der in Würzburg eine große Bautätigkeit entfaltet (Balthasar Neumann!)

Durch diverse Aktionen des Vereins bestehen zum Fürstenhaus Oettingen-Wallerstein erfreuliche Kontakte (siehe unter “ Spurensuche“).